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Skandal!!! Mitglied der SeniorInnnen erhält vorsorglichen Platzverweis für 3 Monate

Ernest, unser aktiver Frühstücksblockierer und Mitglied bei den SeniorInnen für K21 hat wieder einmal Post von der Behörde erhalten: Für die nächsten drei Monate erhält Ernest  vorsorglich einen Platzverweis für die Zufahrt zur Baustelle am ehemaligen Nordflügel. Damit wird Ernest zum einen unter Generalverdacht gestellt und zum anderen wird das Versammlungsrecht aufs Massivste verletzt. Denn immerhin ist das regelmäßige Frühstück am Bauzaun in erster Linie eine Versammlung und demnach vom Grundgesetz her eigentlich geschützt. In der Begründung heißt es, Ernest würde sich nicht an die „Spielregeln“ (!!) halten. Ich bin empört! Und mir ist deutschlandweit so ein Fall nicht bekannt!

Hier ist das Schreiben an Ernest als pdf zum Herunterladen: vorsorglicher 3monat.Platzverweis für S21-Gegner

Ernest hat gegen  diesen Bescheid Widerspruch eingelegt.

Über Ingrid

Mitglied und Protokollantin der Senioren und Seniorinnen gegen Stuttgart 21 und andere Ärgernisse!

5 Kommentare zu “Skandal!!! Mitglied der SeniorInnnen erhält vorsorglichen Platzverweis für 3 Monate

  1. Reblogged this on Blog NAU! und kommentierte:

    Empörend und ein Skandal, was für eine Abschreckungspolitik hier betrieben wird, bei der politisch engagierte BürgerInnen unter Androhung von Zwangsgeld in ihren grundlegenden Rechten (GG Artikel 8, Recht auf Versammlungsfreiheit) beschnitten werden sollen! Lasst euch nicht einschüchtern!

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  2. […] erhält vorsorglichen Platzverweis für 3 Monate! Dazu bitte hier den Artikel auf “Der Ältestenrat” […]

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  3. Es wundert mich, daß sich die Polizei immer noch instrumentalisieren läßt, das ist ein Armutszeugnis für jegliches Rechtsempfinden. Es wäre notwendiger endlich die Arbeiten zu stoppen.

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  4. Ich kann seitens der Polizei keine Einschränkung des Versammlungsrechtes erkennen. Es wurde doch gar nicht untersagt, sich im Fußgängerbereich zu versammeln.

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  5. Da ist doch interessant, wie sich der Verfahrensverlauf bis zur Gerichtsentscheidung des Verwaltungsgericht Stuttgart am 22.03.2013 entwickelt hat:
    „Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen Nr. 1 des Bescheids der Antragsgegnerin vom 08.01 .2013 wird wieder hergestellt und gegen Nr. 3 des Bescheids angeordnet.“

    Zudem wird vom Amt für öffentliche Ordnung der Vorwurf gegen Ernest erhoben:
    „1. Der Antragsteller ist seit dem 25.08.2010 insgesamt 22 Mal in Zusammenhang mit
    Blockadeaktionen gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 polizeilich aktenkundig
    geworden.“
    *** Tatsächlich nicht 22 Mal sondern lediglich 17 Mal ***

    Hinzu kommt, dass die ersten vier Verfahren, beginnend am 25.08.2010, mit dem Vorwurf der Nötigung durch vier Freisprüche am 24.07.2014 am Landgericht Stuttgart beschieden wurde – Revision der StA von GenStA am OLG zurückgenommen (12.11.2014)!
    https://c.gmx.net/ernest.petek@gmx.de/V5ktahrqTneMEH2Rp28pFw/707704210531032027
    Im Ordner „Stadtverwaltung“ der Verfahrensordner.

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