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Der „Rashomon-Effekt“ – Bericht über die Verhandlung wegen „falscher Verdächtigung“

 

Bis weit in die Mittagsstunden hinein dauerte dieses Mal die Verhandlung von Ernest P. wegen „falscher Verdächtigung“, die jedoch,  anders als die Verhandlung vor dem Amtsgericht, meiner Meinung nach  sorgfältiger und objektiver (whatever  „objektiv“ means*) vonstatten ging. Den Eindruck hatte man auch im Verhalten und Auftreten der Richterin, die nicht, wie seinerzeit die damalige Richterin,  die Ermittlungsakten, die inzwischen ja zu einem beachtlichen Stapel angewachsen waren,  missmutig und demonstrativ  zu ihrem Tisch schleppte und auf diesen hinknallte.  Auch die Staatsanwältin zeigte sich respektvoll, kam nicht verspätet angerannt und brauchte dann auch nicht jedes Mal  eine Extra-Aufforderung der Richterin zum Ansehen von Beweisbildern (!).   Vorher gab es aber noch ein moralisches Statement der Richterin, dass diese Verhandlung unbeeinflusst und respektvoll durchgeführt würde.  Ja, da schöpfte unsereins natürlich wieder Hoffnung.  Ein kleines Missbehagen entstand allerdings gleich zu Beginn, als sich eine Zuschauerin beim Eintreten der Richterin erst nach einer geraumen Zeit des Herumkruschtelns etwas widerwillig erhob und sich damit einen ersten Verweis einholte.

Kurz und gut: Ernest hat einen neuen Anwalt, der mit frischer Kraft und guten Mutes ihm beistand und zuweilen sogar richtig filmreif spitzfindig nach Lücken in der Beweisaufnahme und in der Aussage der geladenen Zeugen suchte. Großartig!

Aber auch in dieser Verhandlung wurde wieder deutlich, wie unterschiedlich die Aussagen der Zeugen und des Angeklagten waren: sie erinnerten sich nicht mehr genau daran, hatten im entscheidenden Moment nichts gesehen oder gaben überhaupt eine ganz andere Version des Tathergangs an.

Irgendwie erinnerte mich auch die ganze Verhandlung an den Film „Rashomon“. Sicher ein sehr übertriebener Vergleich und man möge mir diesen dramatischen Vergleich nachsehen (mein Hang zur Dramatik geht wieder mit mir durch!). Kernthema dieses Film ist die subjektive Wahrnehmung von Ursache, Wirkung und Schuld bei einem vermeintlichen Verbrechen an einem Samurai, begangen von einem berüchtigten Banditen im Wald der Dämonen.  In der Verhandlung erzählen Beteiligte und Unbeteiligte ihre subjektive Version von dem Geschehen, die jedes Mal anders und plausibel erscheint.  Gerade bei Zeugenaussagen wird dieser nach dem Film benannte „Rashomon-Effekt“  immer wieder beobachtet, wenn sich Zeugen bei ihren – wie sie glauben – objektiven Tatbeschreibungen gegenseitig widersprechen. Damit wird die Vermutung widerlegt,  dass eine objektive Wahrheit aus Zeugenaussagen rekonstruiert werden könne, da sowohl die Erinnerung als auch die Wahrnehmung der Ereignisse subjektiv geprägt wären.  (https://en.wikipedia.org/wiki/Rashomon_effect ) . So geschehen auch in dieser Verhandlung. Eindeutig konnte nicht festgestellt werden, wie der „wirkliche“ Tathergang war. Es standen Aussagen gegen Aussagen.

Unfreiwillig komisch wurde es aber, als Ernestine R., gebürtige Wienerin und mit ihren 87 Jahren eine der aktivsten Stuttgart-21-GegnerInnen,  sich nach jeder Aufforderung der Richterin weigerte, zur Befragung in den Gerichtssaal zu kommen, da ihr Anwalt noch nicht da sei. Lautstark und energisch hörte man ihre Stimme durch den Gang schallen. Und sie hatte ja recht. Wie es sich herausstellte, waren die Uhrzeiten fehlerhaft angegeben worden. Und ohne anwaltlichen Beistand  wollte Ernestine  den Saal nicht betreten.

Zu erwähnen wäre noch, dass anders, als in der ersten Verhandlung, dieses Mal Videoaufnahmen von der Auseinandersetzung zwischen Ernest und dem LKW-Fahrer gezeigt wurden. Das war nämlich, soweit ich mich erinnere, vormals nicht der Fall. Da sah die Sache wieder ganz anders aus.  Allerdings  fehlte  auch diesmal eine wichtige Zeugin, die vielleicht hätte  i h r e  Version des Geschehens dazu beitragen können. Und so zog sich die Verhandlung bis weit nach der Mittagspause hin. Gegen Ende kam auch der Vorschlag einer eventuellen Einstellung des Verfahrens seitens des Anwalts von Ernest P.  auf, was aber erstmal nicht weiter thematisiert, sondern die Verhandlung kurz danach vertagt wurde.

Man darf gespannt sein und für Ernest auf einen guten Ausgang hoffen. Die nächste Verhandlung ist auf Donnerstag, 21. März, um 10.30 Uhr festgesetzt, wieder beim Landesgericht, Olgastraße 2, Saal 8 im UG.

 

* in Abwandlung zu Prinz Charles Bemerkung auf die Frage, ob er seine damalige Verlobte, Prinzessin Diana, liebe, anwortete: „Yes, I love her, whatever „love“ means“.  (!)

 

Über Ingrid

Mitglied und Protokollantin der Senioren und Seniorinnen gegen Stuttgart 21 und andere Ärgernisse!

3 Kommentare zu “Der „Rashomon-Effekt“ – Bericht über die Verhandlung wegen „falscher Verdächtigung“

  1. Ohne Effekthascherei diese Anmerkungen, die selbsterklärend sein dürften.

    KONTEXT 414 Kommentare zu „Nicht weitere 200 Jahre warten!“ von heute Mittag 11:54 und 13:13 Uhr https://www.kontextwochenzeitung.de/politik/414/nicht-weitere-200-jahre-warten-5766.html#tx-tc-ct-22415
    Textsammlung zum Themenbereich Juristinnen mit 46 Seiten – Auszug von Seite 39:
    Was ist also das Fazit?
    Renate Jaeger hat in ihrem Beitrag zum Richtertag 1995 die Schlussfolgerung gezogen: … Wünschen wir uns und arbeiten wir dafür, dass sich Menschlichkeit in der Rechtspraxis insgesamt verwirklichen lässt.

    Auffallend bei den Verfahren, die von Ernest „durchzustehen“ sind, ist, dass mit Di. 06.09.2016 „Frühstück am Bauzaun“ das letzte Verfahren im Umgang mit STUTTGART 21 vorliegt.
    Umgeschwenk nun von Bürgermeister Martin Schairer auf Verfahren „Feinstaub“!

    MediaCenter von Ernest aktuallisiert heute Vormittag mit dieser E-Mail „2019.03.07 Do. E-Mail 11.07 über GenStA an StA Sachstand ST 2116387-2018_S.pdf“ https://c.gmx.net/ernest.petek@gmx.de/V5ktahrqTneMEH2Rp28pFw/651764370056943164
    In der Anlage „2017.11.03 Fr. 16.44 E-Mail EP an LG Weiterer Beweisvortrag_ Staatsanwaltschaft.pdf“ diese Link-Adressen:
    Juristenverein fordert – fordern = fördern! http://up.picr.de/30293390fc.jpg
    Richterin Barbara Mayen – Entscheidung nach Recht&Gesetz http://up.picr.de/30331540qu.jpg
    Ein Richter arbeitert nicht, er leistet Dienst! http://up.picr.de/30331581ov.jpg

    Wie formulierte Wieland Backes seine Einladung zum Podiumsgespräch an Edzard Reuter und Boris Palmer (Haus der Wirtschaft am 18.11.2015 in Stuttgart)
    „Einmischen, Unbequemsein, Standhalten!“

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  2. Den Effekt, der hoffentlich eintreten wird, darf hiermit sicherlich verstärkt sein. | 🙂

    Von Ernest P. wird ja seit Jahren das europäische Recht in seinen Schriftsätzen in den Vordergrund der Verfahren gestellt. [1]
    Und? Naja, erfolgreich ist es lediglich dann, wenn „ausgebildete Juristen“ in _ihrer_ „Selbst-Bildung“ europäisches Recht als vorrangigen Bestandteil verstehen!!!

    Deutscher Juristentag seit 1860 mit den Tagungen:
    66. Stuttgart 2006 https://www.djt.de/fileadmin/downloads/66/66_DJT_Beschluesse.pdf

    72. Leipzig 2018 https://www.djt.de/die-tagungen/72-djt/
    Und auf dieser Internetpräsenz auch
    Europäische Juristentage https://www.djt.de/die-tagungen/europaeische-juristentage/
    7. Europäischer Juristentag Barcelona 2013

    1. Europäischer Juristentag Nürnberg 2001
    Themen:
    – Der Bürger in der Union (Charta der Bürgerrechte; Fortentwicklung der Unionsbürgerschaft)
    – Gemeinschaftsweite Unternehmenstätigkeit (Angleichung des Gesellschaftsrechts; Angleichung des Unternehmenssteuerrechts)
    – Justizielle Zusammenarbeit in der Union

    [1] https://c.gmx.net/ernest.petek@gmx.de/V5ktahrqTneMEH2Rp28pFw/648110805958531468 2012.09.26 Mi. EP an AföO Widerspruch gegen Bußgeldbescheid 636.4.pdf
    EU-GR Charta und EMRK – gleichlautend in zwei Verfahren angewandt.
    Am 13. und 14. Nov. 2012 Richterinnen Rudolph und Petermann mit Einstellungsbeschlüssen am AG Stuttgart!

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    • Deutscher Juristentag wieder im Jahr 2020 und Deutscher Anwaltstag im Jahr 2019 in Leipzig vom 15. – 17.05. »Rechtsstaat leben« Programm zum Download 11,28 MB auf 52 Seiten https://anwaltstag.de/files/anwaltstag.de/2019/allgemeines/dat-2019-programmheft.pdf
      Rechtsstaat und Anwaltschaft –
      Garanten für Freiheit und Menschenrechte
      „Rechtsstaat leben“ – so lautet das Motto des diesjährigen
      Deutschen Anwaltstags. Rechtsstaat und Anwaltschaft waren
      in den vergangenen Monaten in den Medien, in der Politik
      und im gesellschaftlichen Diskurs oft im Fokus. Doch welche
      Art von „Rechtsstaat“ ist überhaupt gemeint? Und welche
      Rolle spielt die Anwaltschaft in diesem Rechtsstaat?

      AUSZUG aus dem Grußwort von Ulrich Schellenberg
      Präsident des Deutschen Anwaltvereins

      13.30 – 17.15 Deutscher Anwaltstag für Einsteiger
      Anwältinnen und Anwälte im Rechtsstaat

      „Recht mitgestalten – auch Ihre Aufgabe.“ https://www.djt.de/recht-mitgestalten/
      Eine wachsende Zahl von Kollegen aller juristischen Berufsgruppen empfindet unsere Rechtsordnung angesichts der Flut neuer Regelungen als zunehmend kompliziert und auch unbefriedigend. Gesetzliche Neuregelungen bringen anstelle von Klarheit leider oft genug das Gegenteil. Andererseits fehlen teilweise Regelungen, die im juristischen Alltag dringend benötigt würden.

      Solche Kritik fällt auf uns alle zurück. Was haben wir getan, um ein besseres Ergebnis herbeizuführen?

      Hinzugenommen diese zwei Vorträge des Bundesverfassungsrichters https://www.uni-due.de/de/mercatorprofessur/2011.shtml mit Videos
      Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio
      1. Vortrag vom 29. November 2011
      Wirtschaft und Staat: Wer regiert?
      2. Vortrag vom 26. Januar 2012
      Wie ist individuelle Freiheit möglich?

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